Folgende Punkte hat der BR beschlossen welche unseren Kegelsport als solchen betreffen:
- Allgemein
- Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien.
- Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien.
- Gastronomie
- In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben.
- In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden.
- Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe.
- Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.
- Sport und Kultur
- Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden → gilt für Trainings und Wettkämpfe!
- Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.
- Weiterhin gültig: Wer sich bewegt oder steht muss wie in Restaurant Innenräumen weiterhin eine Maske tragen.
- Weiterhin gültig
- Sämtliche kantonalen Vorgaben, welche strikter als die Vorgaben des Bundesrates sind, sind
weiterhin gültig bis sie allenfalls auf kantonaler Ebene wieder gelockert werden.
- Sämtliche kantonalen Vorgaben, welche strikter als die Vorgaben des Bundesrates sind, sind
Für den Kegelsport unter dem Patronat der SFKV gilt ab 26.06.2021
- Das Kegeln ohne Maske ist ab SA 26.6.2021 erlaubt
- Das erheben der Kontaktdaten ist obligatorisch
- Hinweise zu Kontaktdaten:
- An Meisterschaften kann dies durch Nachtragen der Telefonnummer auf dem Standbaltt erfolgen
- An Trainings muss eine Liste geführt werden mit Name, Vorname, Adresse, Wohnort und Tel.Nr.
- Die Kontaktdaten müssen mind. 14 Tage beim Verantwortlichen aufbewahrt werden.
Für Rückfragen zur Umsetzung stehen euch die Mitglieder des ZV, im speziellen die Sportkommission zur
Verfügung.